About Me
Die Emotionen, das Glück, die Schönheit jedes Augenblicks – all das fasziniert mich. Ich kann mir nichts schöneres vorstellen, als in eben diesen Momenten dabei zu sein, um sie für die Ewigkeit festzuhalten.Folge mir auf
Allgemein
Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Rohdateien, Papierbilder, Videos, bearbeitete Bilddateien, usw.)
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen, abgelichtet werden. Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Die Fotografin wählt die Lichtbilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
Urheberrecht
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Vergütung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Die Rohdateien verbleiben stets bei der Fotografin.
Honorare
Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG erhebt die Fotografin keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.
Der Honorarbetrag ist im Anschluss an das Fotoshooting, spätestens aber zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
Bei Buchung einer Hochzeits- sowie Geburtsreportage wird eine Anzahlung von 20% fällig.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung der Fotografin und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Nur mit vollständig geleisteter Anzahlung ist die Buchung verbindlich. Der Termin kann sonst anderweitig vergeben werden.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so verbleibt die bereits gezahlte Anzahlung als Ausfallhonorar bei der Fotografin. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Im Fall, dass die Fotografin aufgrund unvorhergesehener, schwerwiegender Gründe nicht in der Lage ist, den Auftrag ganz oder in Teilen zu erfüllen, wird die Fotografin in Abstimmung mit dem Auftraggeber den Umfang der fotografischen Begleitung reduzieren oder mit vertretbarem Aufwand versuchen, für adäquaten Ersatz zu sorgen.
Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Die Fotografin verwahrt die bearbeiteten Bilddateien sorgfältig auf. Sie ist berechtigt, von ihr aufbewahrte Bilddateien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Veröffentlichungen
Zur Verwendung der erstellten Lichtbilder auf Sozialen Netzwerken, Printmedien, etc. bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, die mündlich oder schriftlich erteilt werden kann.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01 .01.2015. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
Die Emotionen, das Glück, die Schönheit jedes Augenblicks – all das fasziniert mich. Ich kann mir nichts schöneres vorstellen, als in eben diesen Momenten dabei zu sein, um sie für die Ewigkeit festzuhalten.